Brandkatastrophen in Metelen

Neben den großen Notzeiten in Metelen, die durch kriegerische Durchzüge, Überfälle, Ausplünderungen, Einquartierungen usw. hervorgerufen wurden, ist Metelen des öfteren von schweren Bränden heimgesucht worden.

1396

 Wie der Bürgermeister Herding in der Ortschronik (Gemeindearchiv) erwähnt, brach 1396 der erste große Brand aus, welcher sehr viel Not über Metelen brachte. Dieser Brand ist kurz erwähnt, es sind aber keine weiteren Mitteilungen darüber erhalten.

1575

Der zweite große Brand im Jahre 1575 hatte verheerende Folgen. Darüber berichtet Dr. August Schröder, Münster, aufgrund der Quellen im Metelener Gemeindearchiv in seinem Aufsatz „Vergilbte Dokumente berichten“ wie folgt:

Grosses Unglück traf Metelen 1575. In diesem Jahr nämlich auf St. Lucas Tag (28.10) äscherte eine Feuersbrunst 160 Häuser ein. Hilflos schauten Metelens Bürger in die wildwachsende häuserfressende Glut. Was vermochten demgegenüber die Mühe noch so zahlreicher Hände! Es waren der ledernen Eimer nicht genug, um aus Hausbrunnen und Vechte das brandlöschende Wasser zu schöpfen. Nicht einmal alles Vieh, Mobiliar, Hausrat und Leibesnahrung konnten gerettet werden. In wenigen Stunden war die gesamte Bürgerschaft verarmt und besaß nicht einmal mehr das Notwendigste zum Leben. Über das Wo und Wie berichtet keine Quelle. Schriftzeugen des Jahres 1575 sprechen nur von einem „erbärmlichen Unfall“.

Die Kunde vom großen Brand zu Metelen verbreitet sich schnell in den Städten und Dörfern des Landes. Schon am 29. Oktober brachten Abgesandte aller umliegenden Ortschaften Sendungen jeder Art. Metelens Ratsschreiber verzeichnete auf 24 Seiten eines Heftes in niederdeutscher Sprache sorgfältig jeden Eingang mit Angabe der Herkunft. Durch solche Nahrungsmittelspenden war zunächst für das leibliche Wohl der geschädigten Metelener gesorgt. In Anbetracht des nahenden Winters begann man aber auch bald mit den Vorarbeiten zum Wiederaufbau des Weichbildes.

1815

 Ein weiterer heftiger Brand, von dem Metelen heimgesucht wurde, ereignete sich am 14. November 1815. Auch dieser Brand legte einen großen Teil des Wigboldes Metelen (62 Häuser) in Asche und beraubte 82 Familien ihre Habe. Ein unvorsichtiger Schuss bei einer Hochzeit entzündete ein mit Strohdach versehene Haus. Der Brand entstand auf dem Kniepenkamp, erfasst die anschließenden Häuser zu beiden Seiten des Düwelshooks und noch einige Häuser der Hauptstrasse bis zur Vechte hin. Brände wurden in früheren Zeiten innerhalb der geschlossenen Ortschaften fast immer zu Großbränden. Sie nahmen Katastrophencharakter an, der die gesamte Gemeinde in Mitleidenschaft zog.

Auch diesmal richtete man aus Not einen Appell an die Hilfsbereitschaft der Bürger in Städten und Dörfern des soeben erst preußisch gewordenen Münsterlandes. Und siehe, viele Hände halfen. Das Amtsblatt der Königlich-Preußischen Regierung zu Münster veröffentlichte fortwährend die eingegangenen Beträge und die Liste der Wohltäter; sicherlich verschwieg mancher gutmeinende Helfer seinen Namen. Aus fast allen Orten und Städten der näheren und weiteren Umgebung, sowie aus dem benachbarten Holland kamen viele Geld- und Sachspenden. Wie aus der Archiv-Akte Nr. 27 der Gemeinde Metelen zu ersehen ist, wurde bei dieser Sammlung ein Betrag von 6.820 Talern, 20 Groschen und 5 Deut zusammengetragen. Diese Spendenaktion bedarf ganz besonderer Anerkennung, denn gerade die Orte des Münsterlandes waren selbst arm in jener Zeit, und oft war es so, dass man von dem eigenen Wenigen etwas abgab.

Um mit einem schnellen Wiederaufbau zu beginnen, musste aber zunächst mit der Aufräumung begonnen werden. So wurden Aufräumkommandos zusammengestellt, und man begann mit der Arbeit. Leider war die Wegräumung des Schuttes der Gemeinde Metelen von eigener Hand in kurzer Zeit allein nicht möglich. Der Bürgermeister stellte daher bei dem Landrat von Oer einen Antrag und bat um Mithilfe. Trotz der großen Hilfe von nah und fern ging der Wiederaufbau nur langsam und hemmend seiner Vollendung entgegen. Der Hauptgrund hierfür war wohl die Schwierigkeit, genügend Baustoffe, besonders die Ziegelsteine, zu bekommen. Während des Wiederaufbaues verlangte die Regierung von der Gemeinde besondere „Brandschutzmaßnahmen“. Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Abschaffung der noch bestehenden hölzernen Schornsteine sobald wie möglich erfolgte. Auch über die Gebäudeabstände wurden strenge Regelungen angegeben.

Der folgende Bericht an den damaligen Bürgermeister Georg Hüesker vom 1. März 1817 beinhaltet ein Schreiben des ersten Landrates der preußischen Zeit, Cormann aus Borghorst, in dem die damaligen Verhältnisse der Metelener Feuerwehr geschildert und Forderungen ihrer Aufbesserung an die Gemeinde gestellt werden.

Der Grund dafür war wohl der große Brand vom 14. November 1815 gewesen, wo 62 Häuser auf dem Kniepenkamp, Düwelshook und an der Seite der Hauptstraße bis zur Vechte abgebrannt sind. Der urschriftliche Bericht vom 1. März 1817 liegt in einer Akte im Gemeindearchiv Metelen.

Wir haben den Bericht in Schrift und Stil wortwörtlich übernommen:

Auf Ihren Bericht vom 6ten d. M., welchen ich in urschrift mit meinen Bemerkungen der Hochlöblichen Regierung vorgelegt habe, erwiedere ich Ihnen nach Maasgabe des darauf erfolgten Nachrigtes vom 20ten d. M. Nachstehendes:

 1).   Mit Anschaffung einer neuen Schlange zur Kleinen Spritze ist nicht weiter zu zögern. Sie wollen daher sofort einen Kostenanschlag veranlassen und zur Genehmigung einreichen. Es ist eine lederne Schlange zu wählen, da hanferne Schläuche nicht vollständig dem Drucke der Maschine (Pumpe) wiederstehen, und nur für sogenannte Zubringer verwendbar sind.

 2).   Ob die Spritze mit Rädern zu versehen seyn, solches hat der Gemeinde Rath nach der Lokalität näher in Erwägung zu ziehen. Von der einen Seite wird durch Räder dir oft nötige Stell-Veränderung bey der Brandstätte erleichtert. Von der anderen Seite aber können Tragspritzen leichter auf einen Wagen in die Nachbarschaft transpotiert werden, als wenn sie auf niedrigen Rädern stehen, außerdem erfordert eine derartige Gestell Erhöhung eine Veränderung des Druckhebels. Das gemeinde-räthliche Protokoll ist inzureichen.

 3).   Die Ausbesserung der beschädigten Brandeimer, deren Aufbewarung an einem trockenem Orte und die Ergenzungen der Brandleitern ist notwendig und angelegenstlich zu besorgen, über das Geschehen erwarte ich ein Attest des Gemeinde Raths.

 4).   Die Wasser Küfen und Schleifen entsprechen nur dann vollständigen Zweck, wenn deren wenigstens drey vorhanden sind, damit bey entstandenen Brand-Unglück ein Behälter ständig bey der feuerstätte, ein 2tes bey der Wasserstelle und ein drittes unterwegens gehalten werden können. Es ist daher die Beschffung zweyer neuen Küfen nützlich und der Kostenanschlag davon einzureichen.

5).   Was die Polizeywidrigen eingerichteten Rauchfängen betrifft, so sehe ich baldigst ihren von der Gemeinde Räthlichen Untersuchungs-Protokoll begleiteter Bericht darüber entgegen, wie der Gefahr vorgebügt ist. Im Allgemeinen wird man mit Abschaffung der hölzernen Schornsteine nur allmählich zum Ziele gelangen können, bey Aufführung neuer Gebäude ist mit strenge darauf zu achten, daß nur steinerne Schornsteine gebaut werden, so wie bey verögenden Haus-Besitzern darauf zu dringen ist, daß die etwa ferner gefährlichen Rauchfänger unverzüglich in polizeymäßigem Stand gesetzt werden. Es liegt Erleichterung darin, wenn dabey mit Ausnahme des Fundaments-Aufsatzes sogenannte Lüftsteine angewendet werden.

 Ihren vollständigen Bericht und den erforderlichen Kosten-An-schlägen sehe ich längstens binnen 12 Tagen entgegen. Den Herrn Dankelmann wollen Sie von dieser Bestimmung in Kenntniß setzen, auch denselben als Gemeinde-Rath bey Ihrer Operationen zuziehen, die geforderten gemeinde räthlichen Protokolle müssen von ihm mit unterzeichnet seyn. Übrigens hat die Hochwohllöbliche Regierung nicht anerkannt, daß Sie rücksichtlich der Ihnen zur Last gelegten Fahrlosigkeiten vorwurfsfrey sind.

 Borghorst, den 1ten März 1817          Der landrätliche Commisariu des Steinfurter Kreises

Auch in den Jahren nach der Brandkatastrophe von 1815 konnten sich die Metelener nur schlecht erholen. Ein Dokument sagt aus, dass auf dem Mersch am 11. Februar 1829 fünf Häuser abbrannten. So sind die Namen zu lesen wie: Terweiy, Stücker, Stening, Ringkamp und Helling. Wieder großer Schrecken überkam Metelen am 4./5. September 1843 als aus kleinen Anfängen ein großer Brand entstand, welcher 21 Häuser z.T. total vernichtete oder beschädigte. Der Brand war bei dem Faßbinder Josef Pöpping ausgebrochen und hatte rasch ein Flammenmeer gebildet. Dieses Feuer zu löschen, war mit den damaligen Gerätschaften schier unmöglich. Auch die Anrufung des Feuerreiters (hilfreicher Geist des bäuerlichen Volksglaubens) bot dem Feuer keinen Einhalt.