Pflichtfeuerwehr !
Am 28.8.1888 wurde über verschiedene Gesetze, wie: Polizeiverwaltung, allgemeine Landesverwaltung, Feuer-Polizei-Ordnung für Westfalen, eine „Feuerlöschordnung für die Gemeinde – Wiegbold – Metelen“ erlassen. In einer über 32 Paragraphen festgelegten Regelung wurden bestimmte Bürger aus Metelen verpflichtet, bei Bränden zu helfen. Es wurden jährlich drei Übungen vom Amtmann einberufen und abgehalten.
Der Königliche Landrat zu Burgsteinfurt fordert im Schreiben vom 16. November 1906 den Gemeinde-Amtmann Martels auf, die Einrichtung einer Brandwehr vorzunehmen. Dieses geschah am 27. Februar 1908.
Zur Aufsicht dieser wurden bestimmt:
- der Gemeindevorsteher Joseph Feldhus
- der Amtsempfänger Josef Pieper.
Zum Brandmeister wurden am 27.02.1908 ernannt:
- der Brennereibesitzer Karl Brinckwirth
- Stellvertreter Bäcker August Bürger.
Die verpflichtete Brandwehr zählte 134 Mann und mußte dreimal im Jahr zum Übungsdienst erscheinen. Die Zahl der vielen Männer schrumpfte nach einigen Jahren ganz erheblich. Der Krieg hinterließ auch hier seine Spuren. So kann man 1916 lesen: „Übung am 7.5. fällt wegen Mangel an Leuten aus, Übung am 23.6. und 1.10. sind ausgefallen, weil keine Mannschaften da waren.“ Aber auch der Idealismus fehlte scheinbar bei vielen, da das Wort Brandwehr-Pflicht-Feuerwehr so manchem Feuerwehrmann doch sicherlich sauer aufgestoßen ist.
Herr Amtmann Martel versuchte am 15.11.1921 mit Johann Gerick als Brandmeister und als Stellvertreter Johann Könnermann eine Aktivität in die Wehr zu bringen, was aber weniger erfolgreich war.
Am 4.4.1922 wurden von Branddirektor Moderson aus Münster an den derzeitigen Bürgermeister Lilienbecker die Feuerlöscheinrichtungen in Metelen stark kritisiert und die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr nahegelegt. Auch der Kreisbrandmeister Drees spricht große Mängel aus und wünscht die Gründung der gleichen. Der Bürgermeister Lilienbecker spricht sich für die Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr aus, beteuert aber, keine Gelder hierfür zu haben. Es gab über mehrere Jahre regen Briefwechsel zwischen der Gemeinde Metelen, dem Kreisbrandmeister, dem Kreis-Feuerwehr-Verband und der Westfälischen-Provinzial-Feuersozietätsdirektion, bevor die Gründung durchgesetzt werden konnte
Ein starker Antrieb dürfte wohl ein Schreiben der Westfälischen Feuersozietät vom 15.04.1926 gewesen sein, welches über den Brand vom 9.3.1926 im Gebäude des Gutsbesitzers Friederich Störmann, Metelen, Naendorf 18 berichtet. In diesem Schreiben wird die Gemeinde beschuldigt, einen ungenügenden Feuerschutz zu unterhalten.
Zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr kam es noch nicht, wohl aber wurde eine gebrauchte Handdruckspritze mit Zubehör für 400 M von Wulfen Bez. Münster gekauft.